Fahrrad Recht und Verhaltensweisen in Europa

bitte, helft mir die Sachen zu bestätigen und zu ergänzen! Hinweise an Steffen Heinz

viele Angaben sind noch unbestätigt und vielleicht falsch! Bei den Niederlanden sind die Aussagen so gut wie sicher, ebenso Österreich und der Schweiz.

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Niederlande  Autofahrer haften bei einem Unfall mit Radfahrern und Fußgängern in jedem Falle vollständig, selbst wenn der Radfahrer, Fußgänger die Schuld trägt; ausgenommen ist lediglich grobe Fahrlässigkeit. 

Radwege: Benutzungspflicht, Fahrräder müssen sich den Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften teilen mit Mopeds, die häufig sehr schnell fahren. 

zu zweit nebeneinander fahren ist erlaubt 

An Ampeln ist es erlaubt rechts an wartenden Autos vorbeizufahren und sich vor dem ersten Aufzustellen 

Siet dem 1.Mai 2001 gilt auch in den NL: an Kreuzungen und Einmündungen ohne Schilder, als bei "rechts vor links" haben Fahrräder und Mopeds die gleichen Reechte wie derAutoverkehr , also: wer von rechts kommt hat Vorfahrt.

in Städten haben Füßgänger beim überqueren der Straße Vorrang! das gilt nicht nur an Zebrastreifen, sondern überall. Falls ein Fußgänger also am Rand steht, MUSS ihn der übrige Verkehr das überqueren ermöglichen und anhalten. 

Vorsicht auf Straßen ohne Radweg! Die Autos überholen  meist rücksichtslos und denkbar eng 

In Fußgänderzonen kann das "wilde" abstellen von Farrädern verboten sei, also ein Parkverbot für Fahrräder existieren 

Immer wieder wird behauptet, das Einbahnstraßen generell für den Radverkehr in beiden Richtungen offen sind - das stimmt NICHT; die Regelung ist genau so wie in Deutschland. Eine Einbahnstraße KANN freigegeben werden!

eine Möglichkeit unterzukommen sind wie in Deutschland Jugendherbergen; sie sind nicht ganz so zahlreich wie in D. Es gibt einen Nachteil: es gibt KEINE Aufnahmepflicht wenn sie belegt sind - wichtig also: vorher anrufen und reservieren lassen, zumindest eine Tag vorher - zum Beispiel aus der J herberge, wo mensch am abend gelandet ist. 

hat nicht unmittelbar mit dem Radfahren zu tun: Das Mitbringen von Stiletten, Fallmessern (und feststehende Messer ?)aber auch Abwehrspays (Tränengasspay !!!), Schreckschuß / Gaspistolen, auch Waffenimitationen die echten Feuerwaffen ähnlich sehen: Kinderspielzeuge,- ist verboten, die Teile fallen unter das Waffengesetz, wie natürlich alle Feuerwaffen. 

Deutsche Botschaft: tel: (070) 342 06 00 

Dänemark  Radwege: Benutzungspflicht 

Abbiegen: direktes einordnen , wie die Autos, beim linksabbiegen ist nicht statthaft; links muß indirekt abgebogen werden, also bis zur Einmündung vorfahren und dann im rechten Winkel in die neue Richtung abbiegen (wie Füßgänger)! gilt auch für mehrspurige Straßen; Einordnungsspuren dürfen nicht benutzt werden 

mehr als zwei Kinder auf dem Rad mitzunehmen ist nicht erlaubt , also, entweder 2 Kindersitze oder Anhänger mit 2 Kindersitzen, NICHT gemischt! 

Kinder dürfen erst ab dem 6. Lebensjahr alleine Rad fahren

Norwegen  Radwege: solche mit eckigen Schild können benutzt werden solche mit rundem müssen! 

Es wird es toleriert, daß mensch als Radfahrer bei übersichtlichen Verhältnissen rote Ampeln ignoriert. Und es wird anscheinend toleriert, daß man für Radfahrer gesperrte Tunnel trotzdem benutzt. 

Es darf anscheined Tagsüber ohne Licht gefahren werden (???) Autos müssen IMMER mit Licht fahren 

Österreich  Radwegbenutzungspflicht. 

Es gibt so was wie Zebrastreifen für Radfahrer, so was wie eine markierte Furt ( an Kreuzungen / Einmündungen aber auch auf freiher Strecke) durch eine gestrichelte Linie markiert. Auf diesen Überwegen hat der Radfahrer Vorrang - aaaber, er darf diese Überfahrt nur äußerst langsam (10kmh) und nicht überraschend und unmittelbar benutzen - der Autofahrer muß schlieslich geschützt werden ... !(§68.3a) (die Gerichte freuen sich..). führt ein Radweg uber eine Straße und ist er dort NICHT markiert ist der Radfahrer auf jeden Fall wartepflichtig - gegenüber allem, die seinen Weg kreuzen. Verläßt der Radfahrer den markierten Überweg, um zum Beispiel in die kreuzende Straße abzubiegen ist er ebenfalls wartepflichtig, wiederum gegnüber allen. 

Mit Anhänger darf nicht auf dem Radweg gefahren werden, es sei denn sie dienen der Personenbeförderung und sind schmaler als 80cm (§68.1)

Kinder dürfen erst ab dem 12 Lebensjahr alleine Rad fahren (§65.1), auf Antrag auch ab 10 (§65.2)

Kindern ist immer das überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Wie es auf Straßen aussieht, die keinen Radweg haben, oder bei rechts vor links kann ich noch nicht sagen, dazu fehlt mir die Information. zu Sicherheit das schlechteste annehmen IMMER warten! 

Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werde.(§68.2)

An wartenden Autos vor Ampeln darf rechts vorbeigefahren werden 

Forststraßen dürfen nicht befahren werden 

Schweiz  Radwegbenutzungspflicht, auch für Mofas. 

Wenn der Radweg endet haben die Autos Vorrang; sonst haben die Radfahrer auf der Radweg die gleichen Rechte wie die Autos auf der parallel führenden Straße. 

Mit Anhängern braucht der Radweg nicht benutzt zu werden bzw. darf nicht, wenn die anderen dadurch behindert werden. 

Kinder im Vorschulalter dürfen nicht (in der öffentlichkeit ? alleine?) radfahren.(Art.19.1)

Probleme könnte es geben, Einheimischen das eigene Rad zum Fahren zu überlassen, da Räder in der Schweiz versicherungspflichtig sind und ein Kennzeichen haben müssen. Gesetzestext: Wer auf einem Fahrrad fährt, das nicht mit gültigem Kennzeichen versehen ist, wer einem andern, namentlich einem Kind, ein Fahrrad ohne gültiges Kennzeichen zum Fahren überlässt, wird mit Busse bestraft. (Art 99.4) Die Kennzeichenpflicht gilt (anscheinend) nicht für Radfahrer mit einem Wohnsitz außerhalb der Schweiz.

In Tunneln muß mit Licht gefahren werden, wenden ist hier nicht erlaubt 

Nebeneinander fahren ist nur in größeren Gruppen (>= 10) erlaubt bei mindestens 8 m Fahrbahnbreite 

An Ampeln ist es erlaubt rechts an der haltenden Autoschlange vorbeizufahren; nicht erlaubt ist das Aufstellen dann vor den Autos 

Fahren auf Forstwegen ist erlaubt

Das Fahren auf Wegen, die nicht zum Radfahren geeignet sind (z.b.Wanderwege ...), ist nicht erlaubt.

Belgien  Das Befahren, aber auch das Betreten von Wäldern (Waldwegen) ist zu bestimmten Zeiten, während der Jagt nicht erlaubt: 
Monat morgens abends
15.8. bis 31.8 bis 8 Uhr ab 18 Uhr
15.7. bis 15.8 bis 8 Uhr ab 18 Uhr
15.9. bis 31.12 bis 8 Uhr  ab 16 Uhr

Bei Treibjagden (Monate vom 15.10. bis 31 .12) werden gekennzeichnete Wälder ganz gesperrt 

Keine weiteren Informationen 

Deutsche Botschaft : Tel: (02) 774 19 11 

Luxemburg  Kindertransport im Anhänger nicht erlaubt

Deutsche Botschaft: Tel: (02) 453 445 

Großbritanien, Irland  Die linke Straßenseite ist hier angesagt ....;-)

Irland: Kindertransport im Anhänger nicht erlaubt

Portugal Rechts - vor links gilt nicht für Radfahrer! Der Motorisierte Verkehr hat immer Vorrang gegenüber Fahrrädern und Fuhrwerken
Spanien Spanien hat das Fahrrad gewaltig abgewertet! Es hat nicht mehr den Status eine Verkehrsmittels. Folgendes hat sich geändert:
  • Helmpflicht außerhalb von Städten
  • bei Dunkelheit muß reflektierende Kleidung getragen werden
  • Fahrräder werden nachrangig gegenüber dem fließenden Verkehr behandelt werden
  • Rechts vor Links gilt nicht für Fahrräder
  • Schnellstraßen werden für Fahrräder gesperrt (was sind Schnellstraßen?) es könnte so möglich sein dass Landesteile nicht mehr mit dem Rad erreichbar sind.
  • Kindertransport in Anhängern bleibt verboten (diese Regelung besteht bereits)
   
 Europa Kindertransport in Anhängern, auch in speziell dafür gebauten, ist verboten in:

Irland
Luxemburg
Spanien
Tschechien
Zypern
 unter bestimmten Bedingungen: Dänemark ... s.o.

ehemaliger Ostblock Hier was zu schreiben ist blödsinnig, das sich alle "14 tage" neue Staaten bilden :-( die rechtliche Situation ist alles andere als klar. Wenn ihr dort unterwegs seit .... seit äußerst vorsichtig ... ihr seit der letzte Dreck im Straßenverkehr und in der Regel rechtlos. (ist n bischen brutal ausgedrückt ... ich weis... sorry, deswegen)

nochmal eine gang dringende Bitte: bitte helft mit diese Seite zu vervollständigen! zurück Homepage / Fahrradseite letzte Seitenrenovierung am 12.09.2000 ... verantwortlich Steffen Heinz (steffen.heinz@cityweb.de)